Unsere Mietmaschinen

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MIETBEDINGUNGEN

  1. Alle Mietgeschäfte erfolgen auf der Grundlage unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
  2. Treibstoff und Öl stellt der Mieter. Maschinen werden betankt ausgeliefert. Bei Rücklieferung festgestellte Fehlmenge wird berechnet.
  3. Für Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachten der Bedienungsvorschriften sowie Diebstahl oder Abhandenkommen der Geräte haftet der Mieter.
  4. Die Rückgabe der Mietsache hat in einwandfreiem Zustand zu erfolgen, zur Vermeidung kostenpflichtiger Instandsetzung.

MIETGEBÜHR

  1. Dem Vertrag werden die jeweils am Tage der Anmietung gültigen Preise zugrunde gelegt.
  2. Alle unsere Mietmaschinen können selbstverständlich gegen eine Kostenpauschale von uns geliefert werden.
  3. Für längerfristige Anmietung können Sonderpreise vereinbart werden.

Keine Verfügbarkeitsgarantie - alle Angaben ohne Gewähr
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  • Minibagger
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  • Mobilbagger
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  • Raupenlader
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  • Radlader
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  • Rüttelplatten
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  • Walzen
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  • Stampfer
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  • Trennschneider
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  • Minidumper
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  • Fugenschneider
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  • Schneidetisch
  • Stemmhammer
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  • Anbaugeräte
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Alle unsere Mietmaschinen können selbstverständlich gegen eine Kostenpauschale von uns geliefert werden.

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